• Deutsch
  • English
  • Français
  • Japanese
  • Spanish
  • Türkçe
  • русский
  • українська
  • हिंदी (Hindi)
  • 中文
phone お問い合わせ
  • 開始
  • 不動産
  • 投資
  • 商業用不動産
  • 物件を売却する
  • 財務
  • 会社
  • お問い合わせ
  • 開始
  • 不動産
  • 投資
  • 商業用不動産
  • 物件を売却する
  • 財務
  • 会社
  • お問い合わせ

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ImmoFinaPro

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen ImmoFinaPro, als Einzelunternehmen, nachfolgend „Makler“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

2. ImmoFinaPro ist deutschlandweit im Bereich der Immobilienvermittlung tätig. Gegenstand der Tätigkeit sind insbesondere der Nachweis und/oder die Vermittlung von:
• Wohnimmobilien,
• Gewerbeimmobilien,
• Grundstücken,
• sonstigen bebauten und unbebauten Immobilien.

3. ImmoFinaPro arbeitet je nach Art und Umfang des jeweiligen Maklerauftrags sowohl als Nachweismakler als auch als Vermittlungsmakler. Als Nachweismakler weist ImmoFinaPro dem Auftraggeber insbesondere die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages nach. Als Vermittlungsmakler wirkt ImmoFinaPro darüber hinaus auf den Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Vertragsparteien hin und unterstützt insbesondere bei der Anbahnung und Kommunikation zwischen den Beteiligten.

4. Welche konkrete Maklertätigkeit geschuldet ist, richtet sich nach dem jeweiligen Maklervertrag und der darin vereinbarten Tätigkeit. Die Tätigkeit kann sowohl ausschließlich im Nachweis als auch in der Vermittlung oder in einer Kombination aus Nachweis und Vermittlung bestehen.

5. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder im jeweiligen Maklervertrag ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

6. Individuelle Vereinbarungen zwischen ImmoFinaPro und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages

1. Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform, insbesondere durch Unterzeichnung eines Maklerauftrags, per E-Mail oder über sonstige elektronische Kommunikationsmittel, zustande.

2. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser wird der Maklervertrag entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Textform geschlossen.

3. Der Maklervertrag verpflichtet ImmoFinaPro zur vereinbarten Maklertätigkeit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere der tatsächliche Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages, wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Angaben in Exposés, Anzeigen oder sonstigen Unterlagen stellen grundsätzlich keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

§ 3 Leistungen von ImmoFinaPro

1. ImmoFinaPro kann je nach individuellem Maklerauftrag insbesondere als Nachweismakler und/oder Vermittlungsmakler tätig werden und folgende Leistungen erbringen:
a) Nachweis von Immobilien und Grundstücken,
b) Nachweis von Kauf- oder Mietgelegenheiten,
c) Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen,
d) Aufbereitung und Weitergabe von Objektinformationen,
e) Organisation und Durchführung von Besichtigungen,
f) Kontaktaufnahme und Kommunikation zwischen Vertragsparteien,
g) Herstellung und Förderung des Kontakts zwischen Interessenten und Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern,
h) Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhandlungen,
i) sonstige im jeweiligen Maklervertrag vereinbarte maklerbezogene Tätigkeiten.

2. Beim Nachweismakler besteht die Maklertätigkeit insbesondere darin, dem Auftraggeber eine konkrete Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages nachzuweisen. Der Nachweis kann insbesondere durch die Mitteilung der wesentlichen Informationen über das Objekt und/oder die Benennung des Vertragspartners erfolgen.

3. Beim Vermittlungsmakler besteht die Maklertätigkeit insbesondere darin, auf den Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Vertragsparteien hinzuwirken. Hierzu kann ImmoFinaPro insbesondere den Kontakt zwischen den Beteiligten herstellen, Gespräche und Besichtigungen koordinieren, Informationen weiterleiten und die Vertragsverhandlungen begleiten, soweit dies vom jeweiligen Maklerauftrag umfasst ist.

4. Die Tätigkeit von ImmoFinaPro kann sowohl den Nachweis als auch die Vermittlung umfassen. Maßgeblich ist der konkrete Inhalt des jeweiligen Maklervertrages.

5. ImmoFinaPro schuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und insbesondere nicht den Abschluss eines Hauptvertrages.

6. ImmoFinaPro ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritte einzuschalten, soweit dies zulässig und für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

§ 4 Angaben über Immobilien

1. Die von ImmoFinaPro bereitgestellten Informationen über Immobilien beruhen grundsätzlich auf Angaben des jeweiligen Eigentümers, Verkäufers, Vermieters oder sonstiger Dritter.

2. ImmoFinaPro übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche Angaben vollständig, aktuell oder fehlerfrei sind, soweit ImmoFinaPro deren Richtigkeit nicht selbst geprüft und ausdrücklich bestätigt hat.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ihn wesentliche Angaben und Eigenschaften der Immobilie eigenständig zu prüfen.

4. Insbesondere ersetzt die Tätigkeit von ImmoFinaPro nicht die Prüfung durch einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekten, Sachverständigen, Finanzierungsberater oder sonstigen Fachberater.

§ 5 Provisionsanspruch

1. Der Provisionsanspruch von ImmoFinaPro entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlungstätigkeit von ImmoFinaPro ein wirksamer Hauptvertrag, insbesondere ein Kaufvertrag, Mietvertrag oder sonstiger wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag, zustande kommt.

2. Ein provisionsauslösender Nachweis liegt insbesondere vor, wenn ImmoFinaPro dem Auftraggeber eine konkrete Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages nachweist und der Auftraggeber den Hauptvertrag anschließend mit dem nachgewiesenen Vertragspartner abschließt.

3. Eine provisionsauslösende Vermittlung liegt insbesondere vor, wenn ImmoFinaPro durch seine Tätigkeit den Abschluss des Hauptvertrages zwischen den Vertragsparteien fördert oder auf diesen hinwirkt und der Hauptvertrag anschließend zustande kommt.

4. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Hauptvertrag mit einer Person oder einem Unternehmen zustande kommt, das dem Auftraggeber durch ImmoFinaPro nachgewiesen oder vermittelt wurde.

5. Der Provisionsanspruch bleibt grundsätzlich bestehen, wenn der Auftraggeber den nachgewiesenen oder vermittelten Vertrag selbst oder durch einen Dritten abschließt.

6. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist es ausreichend, dass die Tätigkeit von ImmoFinaPro für den Abschluss des Hauptvertrages ursächlich oder mitursächlich war.

7. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen abgeschlossen, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem abgeschlossenen Hauptvertrag besteht.

8. Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Hauptvertrag unmittelbar selbst oder über eine von ihm bevollmächtigte oder beherrschte Person bzw. Gesellschaft abschließt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 6 Höhe der Provision

1. Bei der Vermittlung oder dem Nachweis eines Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision grundsätzlich 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die vorstehende Provisionsregelung gilt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften und der im jeweiligen Maklervertrag individuell vereinbarten Provisionsregelung.

3. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über die Verteilung der Maklerkosten. Eine Vereinbarung darf nicht zu einer gesetzlich unzulässigen Kostenverteilung führen.

4. Bei Gewerbeimmobilien, Grundstücken sowie sonstigen Immobilien richtet sich die Provision nach der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Maklervertrag.

5. Sofern für eine bestimmte Immobilie eine abweichende Provisionshöhe vereinbart wurde, geht diese individuelle Vereinbarung der vorstehenden allgemeinen Regelung vor.

§ 7 Fälligkeit und Zahlung der Provision

1. Die Provision wird mit Abschluss des provisionsauslösenden Hauptvertrages fällig, soweit im jeweiligen Maklervertrag oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

4. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 8 Informationspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ImmoFinaPro unverzüglich über alle für die Vermittlung wesentlichen Tatsachen zu informieren.

2. Änderungen hinsichtlich:
• Kaufpreis,
• Verfügbarkeit,
• Eigentumsverhältnissen,
• rechtlicher Belastungen,
• Nutzung,
• Mietverhältnissen,
• sonstiger wesentlicher Objektinformationen
sind ImmoFinaPro unverzüglich mitzuteilen.

3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen.

§ 9 Weitergabe von Informationen und Exposés

1. Exposés, Objektunterlagen, Kontaktdaten und sonstige Informationen von ImmoFinaPro sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt.

2. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von ImmoFinaPro zulässig, sofern sich aus den Umständen oder dem jeweiligen Maklervertrag nichts anderes ergibt.

3. Gibt der Auftraggeber Informationen über ein Objekt unbefugt an Dritte weiter und kommt aufgrund dieser Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, kann ImmoFinaPro seine gesetzlichen bzw. vertraglichen Ansprüche geltend machen.

4. Gesetzliche Informations- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

1. ImmoFinaPro haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet ImmoFinaPro nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

4. ImmoFinaPro haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, die ausschließlich von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern, Käufern oder sonstigen Dritten stammen, sofern ImmoFinaPro deren Richtigkeit nicht selbst zugesichert hat.

5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder bei einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert und ordnungsgemäß belehrt.

2. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage, soweit das Gesetz keine abweichende Regelung vorsieht.

3. Der Auftraggeber kann den Maklervertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen widerrufen.

4. Der Widerruf ist gegenüber ImmoFinaPro eindeutig zu erklären. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

5. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass ImmoFinaPro bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnt, kann dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen.

6. Der Verbraucher wird vor Beginn der vorzeitigen Tätigkeit über die gesetzlichen Voraussetzungen und die möglichen Folgen seines Verlangens informiert. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

7. Die konkrete Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher, soweit erforderlich, gesondert zur Verfügung gestellt.

§ 12 Datenschutz

1. ImmoFinaPro verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

2. Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies erforderlich ist für:
• die Anbahnung und Durchführung des Maklervertrages,
• die Durchführung der Immobilienvermittlung,
• die Kommunikation mit Interessenten und Vertragspartnern,
• die Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
• die Abrechnung und Durchsetzung von Ansprüchen.

3. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von ImmoFinaPro.

4. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist, insbesondere zur Durchführung des Maklervertrages oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

§ 13 Geldwäschegesetz (GwG)

1. ImmoFinaPro unterliegt als Immobilienmakler den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG), soweit diese im jeweiligen Geschäft Anwendung finden.

2. Im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten kann ImmoFinaPro insbesondere verpflichtet sein, Vertragspartner und gegebenenfalls für diese auftretende Personen zu identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte festzustellen sowie Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung einzuholen.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

4. ImmoFinaPro ist berechtigt und verpflichtet, die Geschäftsbeziehung oder einzelne Vorgänge abzulehnen oder nicht fortzuführen, soweit gesetzliche Vorschriften, insbesondere Vorschriften zur Geldwäscheprävention, dies erfordern.

5. Eine Verarbeitung und Speicherung der im Rahmen der gesetzlichen Pflichten erhobenen Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Identifizierung und Mitwirkungspflichten

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen alle zur Identifizierung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen.

2. Bei juristischen Personen oder sonstigen Gesellschaften können insbesondere Nachweise über die Vertretungsberechtigung sowie die Eigentums- und Kontrollstruktur verlangt werden.

3. Die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung kann von der vollständigen Erfüllung gesetzlicher Identifizierungs- und Mitwirkungspflichten abhängig gemacht werden.

4. Die gesetzlichen Pflichten von ImmoFinaPro bleiben auch dann bestehen, wenn der Auftraggeber die Vorlage entsprechender Unterlagen als unangemessen empfindet.

§ 15 Vertraulichkeit

1. ImmoFinaPro behandelt vertrauliche Informationen des Auftraggebers grundsätzlich vertraulich.

2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nicht, soweit gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen oder eine Weitergabe zur ordnungsgemäßen Durchführung des Maklerauftrags erforderlich ist.

3. Gesetzliche Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, steuerrechtliche Pflichten sowie sonstige gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten bleiben unberührt.

§ 16 Laufzeit und Beendigung des Maklervertrages

1. Die Laufzeit des Maklervertrages richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

2. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Maklervertrag grundsätzlich mit angemessener Frist gekündigt werden, soweit gesetzlich zulässig.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Bereits entstandene Provisionsansprüche werden durch eine spätere Kündigung nicht berührt.

§ 17 Verjährung

Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 18 Verbraucherstreitbeilegung

ImmoFinaPro ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

3. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz von ImmoFinaPro vereinbart werden.

§ 20 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Maklervertrages bedürfen der gesetzlich erforderlichen Form.

4. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen AGB jederzeit vor.

ドイツおよび世界における不動産と資金調達の信頼できるパートナー。

サービス

  • 不動産を購入する
  • 不動産を売却する
  • 投資
  • 新規プロジェクト
  • 商業用不動産
  • 資金調達

地域

  • ドイツ
  • Dubai
  • Griechenland
  • Spanien
  • Türkei
  • Zypern

会社

  • 私たちについて
  • チーム
  • お問い合わせ

© 2026 Immo Fina Pro. All Rights Reserved.

ホーム プライバシー 会社概要 AGB お問い合わせ